Das Wichtigste in aller Kürze

Lesen Sie hier die wichtigsten Argumente zum Volksantrag

Wer in Sachsen einen Volksantrag startet, kann nicht einfach Unterschriften für sein Ziel sammeln, damit der Landtag ein Gesetz ändert. Es muss ein fertiger Gesetzentwurf vorgelegt werden. Was wird geschehen, wenn unser Entwurf die nötige Zustimmung erhält und in Kraft tritt?

Die Gemeinschaftsschule wird als gleichberechtigte weitere Schulart eingeführt. Sie kann an einem Schulstandort auf zwei Wegen gebildet werden: Entweder beschließt die Kommune als Schulträger, eine Gemeinschaftsschule neu einzurichten. Oder Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler beschließen gemeinsam mit dem Schulträger, dass die eigene Grundschule, Oberschule bzw. das eigene Gymnasium zur Gemeinschaftsschule weiterentwickelt wird.

Die Gemeinschaftsschule schafft in einem gemeinsamen Bildungsgang die Voraussetzungen für die Entwicklung sicherer Grundlagen für selbstständiges Lernen, Denken und Arbeiten und vermittelt eine darauf aufbauende allgemeine, berufsvorbereitende und vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfasst die Primarstufe (Klassen 1 bis 4), die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) sowie die Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 und 12). Die Schülerinnen und Schüler können den Hauptschulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss sowie das Abitur erwerben.

Die Schülerinnen und Schüler lernen an der Gemeinschaftsschule in ihren
Klassenverbänden auch über die Klasse 4 hinaus gemeinsam.
Sie werden entsprechend ihren Leistungsmöglichkeiten, Begabungen und Bildungsabsichten individuell gefördert. Ab Klasse 9 kann je nach Leistungsstand und angestrebtem Schulabschluss abschlussbezogen gelernt werden. Gemeinsames Lernen hat den Vorteil, dass Kinder mit unterschiedlichen Begabungen und Interessen miteinander und voneinander lernen. Jedes Kind kann seine Leistungsmöglichkeiten, seine kommunikativen sowie sozialen Fähigkeiten weiterentwickeln – in einer langfristig stabilen Lernumgebung. Unterricht wird getrennt nach Klassenstufen oder klassenstufenübergreifend erteilt.

Eine Gemeinschaftsschule kann auch nur die Klassen 1 bis 10, 5 bis 10 oder 5 bis 12 umfassen. Dann muss sie mit anderen Schulen kooperieren, um den kompletten Bildungsweg anbieten zu können.

An der Gemeinschaftsschule unterrichten Lehrkräfte in den Schulstufen, für die sie ausgebildet sind: Grundschullehrkräfte in den Klassen 1 bis 4, Oberschul- und Gymnasiallehrkräfte in den Klassen 5 bis 10 und Gymnasiallehrkräfte in den Jahrgängen 11 und 12. Diese neue Flexibilität lindert auch den Lehrkräftemangel.

Wie die anderen Schularten sind Gemeinschaftsschulen an bundesweite Bildungsstandards sowie die sächsischen Lehrpläne und Stundentafeln gebunden.

Wie an Oberschulen und Gymnasien wird die Mindestschülerzahl auf 20 je Klasse festgelegt. Gemeinschaftsschulen werden in der Regel zweizügig geführt. An ländlichen Standorten sind Ausnahmen möglich. Grundschulen und Gymnasien können mit Gemeinschaftsschulen kooperieren oder es können mehrere Schularten in einer Gemeinschaftsschule vereint werden. Das sichert Schulstandorte!

Durch das gemeinsame Lernen über Klasse 4 hinaus wird innerhalb der Gemeinschaftsschule auf eine Bildungsempfehlung verzichtet, gleichwohl erhalten Schülerinnen und Schüler sowie Eltern eine Orientierung durch die Bildungsberatung. Wer auf die Gemeinschaftsschule wechseln will, braucht ebenso keine Bildungsempfehlung. In den höheren Klassen gelten mit Blick auf das Abitur und den Zugang zur Sekundarstufe II die gleichen Zugangsbedingungen wie am Gymnasium.

Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf werden auch an Gemeinschaftsschulen individuell gefördert und inklusiv unterrichtet.

Gemeinschaftsschulen können in öffentlicher und freier Trägerschaft gegründet werden. Für freie Träger gibt es bei der Schulartänderung zur Gemeinschaftsschule keine neuen Wartefristen, womit die Finanzierung abgesichert wird.

Niemand kann vorhersagen, welchen Bildungsweg ein zehnjähriges Kind meistern kann. Werden die jungen Menschen trotzdem weiter nach der 4. Klasse nach Schularten sortiert, wirkt sich das bei vielen auf ihr ganzes Leben aus – oft negativ. Alle Kinder sollten alle Möglichkeiten behalten und bis zum Abschluss zeigen können, was in ihnen steckt! Das lindert auch soziale Ungleichheit: Bisher haben Kinder, deren Eltern nicht studiert haben, geringere Chancen auf das Abitur als Kinder aus Akademikerfamilien. In sieben Bundesländern gehören Gemeinschaftsschulen schon heute zur Schullandschaft. Mit Blick ins Nachbarbundesland Thüringen stellt man fest, dass in den letzten Jahren 65 Gemeinschaftsschulen entstanden sind – dort profitieren über 15.000 Schülerinnen und Schüler von dieser Schulart.

Na, überzeugt? Dann unterzeichnen Sie jetzt den Volksantrag
„Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“ mit dem
„Gesetz zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen“!