+++ Volksantrag startet +++ Informationen zur Unterschriftensammlung +++ Liste der Erstunterzeichnenden vorgestellt +++

Am morgigen Samstag, dem 29. September 2018, startet das Bündnis „Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen“ seine Unterschriftensammlung zum Volksantrag. Ziel des Gesetzentwurfes, der in voller Länge hier eingesehen werden kann, ist eine Änderung des Schulgesetzes sowie des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft. Die Gemeinschaftsschule soll als zusätzliche Schulart in Sachsen ermöglicht werden. Für einen erfolgreichen Volksantrag werden 40.000 Unterschriften benötigt.
Das Bündnis hat heute in Dresden den Fahrplan für die Sammlung vorgestellt. Bündniskoordinator Burkhard Naumann erklärt: „Wir legen der Bevölkerung ein Artikelgesetz mit drei Artikeln vor, mit dem wir Änderungen am Schulgesetz sowie am Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft vorschlagen. Unser Entwurf ist durch den Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Staupe juristisch geprüft worden.“ Staupe war bis zum Rücktritt des damaligen Kultusministers Roland Wöller Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium für Kultus und ist Kommentator des Schulgesetzes. Naumann: „Wir freuen uns auf viele Diskussionen auf Sachsens Straßen über unser Ziel, auf demokratischem Wege die Tür zu neuen Wegen in der Bildungspolitik aufzustoßen. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, dafür 47 namhafte Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben als Erstunterzeichnende zu gewinnen.“ Die komplette Liste kann hier eingesehen werden: www.gemeinschaftsschule-in-sachsen.de/erstunterzeichner/

Als Vertrauenspersonen fungieren Doreen Taubert, Mitglied in den Vereinen „Gemeinsam länger lernen in Sachsen e.V.“ sowie „Gute Schule e.V.“ und als Lehrerin aus der Schulpraxis mit der Gemeinschaftsschule vertraut, sowie Michael Becker, Vorsitzender des Landeselternrates. Becker erklärt: „Die Mehrzahl der Eltern in Sachsen ist für die Einführung einer Gemeinschaftsschule. Die Veränderung zur Bildungsempfehlung zeigt deutlich, dass Eltern ihren Kindern ein längeres gemeinsames Lernen ohne verfrühte Bildungswegentscheidung ermöglichen wollen. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass die Einführung der Gemeinschaftsschule die aktuelle Unruhe im Bildungssystem weiter anheizen wird. Im Gegenteil: sie kann zu einer Entlastung der Schüler, Eltern und Lehrer führen. Sie bringt eine neue Form des Schulfriedens.“

Für die Sammlung stützt sich das Bündnis auf eine Reihe von Unterschriftenbüros, von denen aus die offiziellen Bögen – nur diese werden anerkannt – verteilt und wieder eingesammelt werden: www.gemeinschaftsschule-in-sachsen.de/unterschriftenbueros

Jede im Freistaat Sachsen wahlberechtigte Person (mindestens 18 Jahre alt, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Sachsen gemeldet) darf den Volksantrag einmalig mit ihrer Unterschrift und den dabei unbedingt notwendigen Angaben zur Person unterstützen. Die Unterschriften müssen durch die Gemeinde, d. h. durch die Einwohnermeldeämter, auf der Rückseite jedes Unterschriftenbogens bestätigt werden. Die Behörde muss die Bestätigung der Unterschriften unentgeltlich und unverzüglich bearbeiten (§ 6 Satz 2 VVVG) und die nach erfolgter Stimmrechtsbestätigung nun gültigen Bögen zurückgeben. Worauf es beim Sammeln ankommt, hat das Bündnis in einem kurzen Video zusammengefasst: http://bit.ly/video_unterschriftensammlung

Naumann abschließend: „Wir planen, maximal bis Weihnachten Unterschriften zu sammeln. Es ist in dieser Stufe unser Ziel, mindestens 40.000 Unterstützerinnen und Unterstützer hinter unserem Volksantrag zu versammeln. Wir sind zuversichtlich, dass es uns bis zum Jahresende gelingt, die Unterschriften zu sammeln und die Bögen aufzubereiten. Danach erfolgt die Übergabe an den Landtagspräsidenten, damit sich der Landtag in 2019 mit unserem Volksantrag beschäftigen muss.“