Gemeinschaftsschule in Sachsen
Länger Gemeinsam LernenAktuelles
Ziel erreicht –
vielen, vielen Dank!
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Vielen Dank für 50.120 bestätigte Unterschriften!
Was wir wollen
Unsere Kinder werden in den Schulen viel zu früh voneinander getrennt. Daran ändert auch das neue sächsische Schulgesetz nichts, das im August 2018 in Kraft trat. Schon nach der 4. Klasse werden Schülerinnen und Schüler nach weiterführenden Schularten sortiert. Dabei kann zu diesem frühen Zeitpunkt noch niemand genau sagen, welchen Weg ein Kind meistern kann.
Dennoch gibt es längeres gemeinsames Lernen in Sachsen bisher nur an freien Schulen und mit Ausnahmeregelung an der Nachbarschaftsschule Leipzig und dem Chemnitzer Schulmodell. In neun deutschen Bundesländern durften sich Gemeinschaftsschulen hingegen längst bewähren. International sind Längeres gemeinsames Lernen und Gemeinschaftsschulen ohnehin Standard.
Unser Positionspapier, den Gesetzentwurf und weiteres Material gibt es hier zum Download.
Gemeinschaftsschulen jetzt!
Keine Pflicht, sondern zusätzliche Möglichkeit – für den Schulfrieden!
Unser Volksantrag – erster Schritt zum Volksentscheid
Unser Ziel wollen wir mittels eines Volksantrages erreichen. Unser Bündnis hat dazu einen Gesetzentwurf erarbeitet, der mit dem Volksantrag im Landtag eingereicht werden soll. Dafür werden 40.000 Unterschriften benötigt. Unterschreiben können alle, die ihren Wohnsitz in Sachsen haben. Sind alle Unterschriften gesammelt, werden sie mit dem Gesetzentwurf dem Landtagspräsidenten übergeben, der eine Zulässigkeitsprüfung veranlasst. Danach wird der Volksantrag im Landtag beraten. Kommt eine Mehrheit zustande, ist das Gesetz angenommen.
Andernfalls können die Initiatoren ein Volksbegehren anstreben. Binnen sechs Monaten müssen dann 450.000 Unterschriften gesammelt werden. Gelingt das, wird über das Gesetz per Volksentscheid befunden.
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