ABC zum Schulgesetz

Abschlussbezogenes Lernen:

Schulisches Lernen, das inhaltlich und organisatorisch konsequent den beabsichtigten Bildungsabschluss ins Visier nimmt, wird als abschlussbezogenes Lernen bezeichnet. Da im deutschen Schulsystem in der Regel nach der Grundschule eine Zuordnung zu verschiedenen Bildungsgängen und Schularten erfolgt, gibt es ab der Sekundarstufe I abschlussbezogenes Lernen. Lehrpläne, Stundentafeln, Fächerauswahl, Leistungsanspruch, Unterrichtsqualität, Lerntempo, Lehr- und Lernmethoden und Lerninhalte werden auf den jeweiligen Bildungsabschluss bezogen. Dadurch wird der in den Schulgesetzen garantierte Wechsel zu höherwertigen Bildungsgängen (Schularten) erheblich erschwert. Freie Schulen versuchen deshalb, den Bildungsweg der Lernenden so lange wie möglich offen zu halten und abschlussbezogenes Lernen zu vermeiden. Mit der Gemeinschaftsschule soll auch in Sachsen im staatlichen Schulwesen ein solches längeres gemeinsames Lernen von der 1. Klasse bis zum Schulabschluss ermöglicht werden, wobei nach der 9. Klasse abschlussbezogen gelernt werden kann.

Berichte zum Lernfortschritt:

Rückmeldungen zu Lernleistungen und zum sozialen Verhalten von Schüler*innen sind in der Schule unverzichtbar. Die Frage ist nur, in welcher Form diese Rückmeldungen stattfinden und welche Wirkungen sie haben. Misserfolge, die z.B. durch Ziffernnoten bescheinigt werden, können zu einer Demotivation und zum Scheitern der Schulkarriere beitragen. Mit einer differenzierteren Leistungsbewertung kann dem individuellen Leistungsstand der Lernenden besser entsprochen werden. Die verstärkten Bemühungen der letzten Jahre um eine effektivere Förderung der Kompetenzen der Heranwachsenden in der Schule haben die Bedeutung verbaler Beschreibung der individuellen Kompetenzentwicklung zusätzlich aufgewertet. Deshalb gibt es in vielen Grundschulen keine Ziffernnoten, zumindest zum Schulstart, sondern schriftliche Rückmeldungen in Textform, die unterschiedlich bezeichnet werden: Berichte zum Lernfortschritt, Lernberichte, Zeugnisse ohne Noten, Kompetenzbeschreibungen bzw.
-raster u. ä.
  Eltern und Schüler*innen in höheren Jahrgangsstufen erwarten eine Bewertung mit Ziffernnoten ein, zumal für Übergänge in weiterführende Schulen und für Bewerbungen Leistungsbewertungen nach Noten gesetzlich gefordert sind. Deshalb sind viele Schulen zu einer kombinierten Leistungseinschätzung übergegangen, verbal und mit Ziffernnoten. In welcher Weise eine Gemeinschaftsschule die Rückmeldungen und Bewertungen geben will, wird im jeweiligen Schulprogramm festgelegt – dazu gibt es keine verbindlichen Vorschriften. Für die Zeugnisse gelten die Bestimmungen des Sächsischen Schulgesetzes.

Berufliches Gymnasium:

Das Berufliche Gymnasium vermittelt durch allgemeinbildende und berufsbezogene Unterrichtsinhalte eine Bildung, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums oder einer qualifizierten Berufsausbildung befähigt. Als Voraussetzung wird der mittlere Schulabschluss benötigt.

Wird die allgemeine Hochschulreife angestrebt, dauert das Berufliche Gymnasium drei Schuljahre, eine Eingangsstufe (Klasse 11) und die Jahrgangsstufen 12 und 13, und verleiht dann die allgemeine Hochschulreife.

Für Schüler*innen, die während der Klassenstufe 11 auf der  Grundlage eines Berufsausbildungsvertrages einen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf beginnen und in Kooperation mit einem Ausbildungsbetrieb und der entsprechenden Berufsschule zusätzlich zur allgemeinen Hochschulreife den Erwerb eines berufsqualifizierenden Abschlusses in diesem Ausbildungsberuf anstreben, beträgt die Ausbildung insgesamt vier Schuljahre.

Bildungsempfehlung:

Eine schriftliche Bildungsempfehlung wird in Sachsen in der 4. Klasse der Grundschule erstellt und soll eine Empfehlung der Schule zur Wahl des weiterführenden Bildungsweges sein. In Sachsen heißt das, eine Empfehlung für das Gymnasium oder für die Oberschule. Um eine Empfehlung für ein Gymnasium zu erhalten, müssen die schulischen Leistungen und das Lern- und Arbeitsverhalten des Kindes den Anforderungen des Gymnasiums entsprechen. Der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht im Halbjahr oder am Ende des Schuljahres sollte 2,0 oder besser sein. Keines dieser Fächer darf mit der Note „ausreichend (4)“ oder schlechter benotet werden. In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt. Aber auch dann können die Eltern ihr Kind mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule an einem Gymnasium anmelden. In diesem Fall wird durch das Gymnasium ein Beratungsgespräch vereinbart, nachdem eine schriftliche Leistungsüberprüfung des Kindes in den oben genannten Fächern erfolgt ist.

Bildungsgang:

In einem Bildungssystem wird die jeweilige Bildung/Ausbildung, die zu einem bestimmten Abschluss führt, der sich qualitativ von anderen Abschlüssen unterscheidet, als Bildungsgang bezeichnet. Benannt wird dabei üblicherweise nur der höchstwertige Abschluss des gesamten Bildungsgangs. Das sächsische Schulsystem unterscheidet im allgemeinbildenden Bereich zwischen Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialbildungsgang (Siehe: Abschlussbezogenes Lernen). Bedeutsam ist diese Unterscheidung zum einen bei den Hürden für den Zugang. Laut Schulgesetz gibt es die in Sachsen nur für Zugang zum gymnasialen Bildungsgang (Siehe Bildungsempfehlung). Zudem erhält diese Unterscheidung einen besonderen Stellenwert, wenn für die einzelnen Bildungsgänge getrennte Klassen oder Schulen eingerichtet werden, wie in Sachsen die Oberschule und das Gymnasium. Wenn Übergänge zwischen verschiedenen Bildungsgängen ohne zusätzliche Hürden möglich sind und die Entscheidung für einen bestimmten Abschluss nicht schon am Beginn erfolgen muss, spricht man von entwicklungsoffenen Bildungsgängen. Wird von Anfang an gemeinsam gelernt und erst am Ende oder zu einem geringfügig früheren Zeitpunkt (z. B. in  Klasse 8 oder 9) über den erreichten Abschluss entschieden, u. U. durch eine Prüfung oder eine andere Form der Leistungsfeststellung, spricht man bis zu diesem Zeitpunkt von einem gemeinsamen Bildungsgang. Das Bündnis „Gemeinschaftsschule in Sachsen“ setzt sich für eine Schulform ein, die längeres gemeinsames Lernen über die Grundschule hinaus ermöglicht, das es bisher in Sachsen nur an freien Schulen und mit Ausnahmeregelung an der Nachbarschaftsschule Leipzig und dem Chemnitzer Schulmodell gibt.

Differenzierung:

Im schulischen Rahmen werden unter dem Begriff „Differenzierung“ alle Maßnahmen, Methoden und Organisationsformen zusammengefasst, mit denen versucht wird, der Heterogenität der Lernenden bezüglich ihres psychischen, physischen und kognitiven Entwicklungsstandes bei der Gestaltung der Bildungsprozesse zu entsprechen und ein erfolgreiches Lernen zu organisieren. Dabei wird grundsätzlich zwischen äußerer und innerer Differenzierung unterschieden. Formen äußerer Differenzierung sind z. B. unterschiedliche Bildungsgänge (Hauptschul-, Realschul-, gymnasialer Bildungsgang), unterschiedliche Niveaugruppen (fachspezifisch oder fachübergreifend), wie z. B. Fachleistungskurse, Förderkurse, Wahlfächer, Arbeitsgemeinschaften u.a.m. Auch die Einteilung von Schulklassen nach Altersjahrgängen gehört zur äußeren Differenzierung. Innere Differenzierung findet im Rahmen einer Lerngruppe bzw. Klasse statt. Sie wird deshalb auch als Binnendifferenzierung bezeichnet. Hierbei geht es vor allem darum, in einem weitgehend gemeinsam organisierten Lernprozess innerhalb einer Lerngruppe der Heterogenität der Lernenden durch individuell unterschiedliche Lernprozesse (Individualisierung) Rechnung zu tragen und somit die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen individuell zu fördern (Siehe Individuelle Förderung). Möglichkeiten zur Binnendifferenzierung ergeben sich vor allem durch Variation der Kooperationsformen (Gruppenarbeit, Partnerarbeit, Einzellernen), der genutzten Lernmaterialien und -medien (Arbeitsblätter, Computerprogramme, Lern-Apps, bildhafte Darstellungen usw.), der Unterrichtsmethoden (Maß der Erläuterungen und Hilfestellungen, Lern- und  Arbeitstempo, Lernschritte  usw.) und der Themen und Inhalte des Unterrichts (Lernaufgaben, stofflicher Umfang, Schwierigkeitsgrad, Komplexität usw.). Generell beziehen sich somit unterrichtliche Maßnahmen zur Binnendifferenzierung auf die Inhalte, Anforderungen, Verlaufsqualitäten und Bedingungen der individuellen Lerntätigkeit durch individuellen Zuschnitt des gemeinsamen Lernweges oder durch zeitweilig unterschiedliche Lerntätigkeiten in differenzierten Lernphasen und/oder Lernwegen.

Fächerübergreifender Unterricht:

In der Regel findet der Unterricht in deutschen Schule fachgebunden, d. h. in Unterrichtsfächern statt. Diese tradierte Aufteilung der schulischen Lerninhalte in Unterrichtsfächer und auch die damit verbundene fachbezogene Lehrerausbildung können die veränderten gesellschaftlichen Anforderungen an die grundlegende und vertiefte schulische Bildung nicht mehr in ausreichendem Maße erfüllen. Sowohl Alltagsprobleme als auch Aufgaben in der beruflichen Praxis und in der Wissenschaft verlangen interdisziplinäres Denken und Handeln. Deshalb werden in vielen Schulen Themen z.B. aus der Erfahrungswelt der Kinder und Jugendlichen über einen bestimmten Zeitraum in ihrer Gesamtheit und Komplexität bearbeitet. Das gelingt nur, wenn dabei die inhaltlichen und methodischen Grenzen einzelner Unterrichtsfächer überschritten werden und themenabhängig eine effektive Kooperation der Lehrer und Lehrerinnen unterschiedlicher Fächer zustande kommt. Häufig ist dabei eine deutlich höhere Lernmotivation als im einzelnen Fach erkennbar. Fächerübergreifend ist der Unterricht zumeist bei der Projektarbeit, oft auch beim handlungsorientierten
oder beim erfahrungsbezogenen Lernen. Mittlerweile sind einige Bundesländer dazu übergegangen, in ihren Lehrplänen Themen vorzugeben, die fächerübergreifend zu bearbeiten sind. Oft, allerdings zumeist nur in der Grundschule und Sekundarschulbereich I, werden sogar neue komplexere Unterrichtsthemen und
-fächer (z. B.: NWT: Natur-Wissenschaft-Technik, Auf dem Weg ins Berufsleben, Ethik, Ökologie, Logik u.ä.) eingeführt, die Inhalte mehrerer Einzelfächer miteinander kombinieren. Wenn dabei die Anteile der beteiligten Unterrichtsfächer noch klar erkennbar und oft auch mehrere Lehrer*innen beteiligt sind, wird oft auch vom fächerverbindenden Unterricht gesprochen.

Ganzheitliches Lernen:

Im Gegensatz zu einem einseitigen vorwiegend kognitiven Lernkonzept, häufig auch als „verkopftes Lernen“ kritisiert, wurde schon von Pestalozzi (1746-1827) im Rahmen der damaligen Anschauungspädagogik ein „Lernen mit Kopf, Hand und Herz“ verlangt. Ganzheitliches Lernen, auch als „Lernen mit allen Sinnen“ bezeichnet, ist somit eine wiederentdeckte Forderung. Sie wird heute mit Erkenntnissen aus der Hirn-, Intelligenz- und Lernforschung untermauert. Wir lernen optimal und effektiv, wenn möglichst viele Sinne und beide Hirnhälften eine gelungene Symbiose eingehen. Kinder und Jugendliche brauchen Lernprozesse, bei denen Erfahren, Entdecken und Erforschen am Anfang stehen. Sie brauchen Lernprozesse, die Bewegung, Sinneswahrnehmung und Erkenntnis effektiv verknüpfen. Heranwachsende haben nicht nur sprachliche und mathematische Fähigkeiten; sie können mehr als nur sprechen, rechnen und lesen. Sie entwickeln gesellschaftliches Engagement, besondere künstlerische und sportliche Fähigkeiten, sind im Internet und in den sozialen Medien aktiv, knüpfen  zahlreiche Freundschaften usw. Zahlreiche Forschungsergebnisse machen Mut, neue Wege des Lernens zu gehen: Lernen als einen ganzheitlichen Entwicklungsprozess von Geist, Körper und Psyche zu verstehen, als ein sich ständig entwickelndes Zusammenspiel von Sinneswahrnehmungen, Denkleistungen, Bewegungsabläufen und Gefühlen. Die Bemühungen der Lehrerinnen und Lehrer, vielfältige ganzheitliche Lernprozesse zu organisieren und damit die Kinder ganzheitlich, nicht nur kognitiv, zu fördern, werden als ganzheitliche Förderung bezeichnet.

Gymnasium:

Das Gymnasium vermittelt Schüler*innen mit entsprechenden Leistungen, Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Studium an Hochschulen und der Berufsakademie vorausgesetzt wird. Es schafft auch Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule.  Das Gymnasium in Sachsen umfasst die Klassenstufen 5 bis 10 und die gymnasiale Oberstufe mit den Jahrgangsstufen 11 und 12, schließt mit der Abiturprüfung ab und verleiht die allgemeine Hochschulreife. Mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 wird ein dem Hauptschulabschluss gleichgestellter Schulabschluss, mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 ein dem Realschulabschluss gleichgestellter mittlerer Schulabschluss erworben. In die Versetzungsentscheidung geht das Ergebnis einer besonderen Leistungsfeststellung  ein. Der Unterricht wird in der Regel nach Klassen- bzw. Jahrgangsstufen erteilt. Unter bestimmten Bedingungen ist auch klassenstufenübergreifender Unterricht (Siehe Jahrgangsübergreifende Lerngruppen) zulässig. In der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsklassen 11 und 12) wird in halbjährigen Grund- und Leistungskursen unterrichtet. Die herkömmliche Leistungsbewertung mit Noten wird in ein Punktesystem umgesetzt.

Individuelle Förderung:

Individuelle Förderung ist ein pädagogisches Grundprinzip für die Gestaltung schulischer Unterrichts- und Lernprozesse. Es stellt in Rechnung, dass Lernen letztlich ein individueller Prozess ist, bei dem die vorhandenen Verhaltensdispositionen/Persönlichkeitseigenschaften (Kenntnisse, Erkenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Einstellungen, Verhaltensweisen usw.) durch die eigene Lerntätigkeit verändert/weiterentwickelt werden. Damit richtet sich dieses Prinzip an alle Lernenden mit ihren Stärken und Schwächen und verlangt eine Lernkultur, die am jeweils erreichten Entwicklungsstand anknüpft, entsprechend individuell unterschiedliche Entwicklungsprozesse herausfordert und den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten gibt, wirklich als Subjekte ihres eigenen Lernprozesses zu handeln.

Jahrgangsübergreifende Lerngruppen:

Werden Kinder und Jugendliche von zwei oder mehr Klassenstufen gemeinsam unterrichtet, spricht man von jahrgangsübergreifenden Lerngruppen oder auch klassenstufenübergreifenden Unterricht bzw. von Altersmischung. Das kann zeitlich begrenzt in Unterrichtsprojekten, Projekttagen und Projektwochen in einzelnen oder allen Unterrichtsfächern oder aber dauerhaft für ein oder mehrere Schuljahre geschehen (Siehe Reformpädagogik: Peter Petersen: Jena-Plan).

Klassenstufe/Jahrgangsstufe:

Gesamtheit der Klassen, die in demselben Jahr eingeschult wurden. Die Schüler befinden sich demzufolge in einer gleichen Altersgruppe (im gleichen Jahrgang). Die Einteilung von Schulklassen nach dem Alter der Kinder und damit die synonyme Verwendung des Begriffs „Jahrgangsstufe“ etablierte sich im Verlauf des 17. und 18. Jahrhunderts, während zuvor eine Einteilung nach dem bereits erreichten Bildungsstand des Kindes favorisiert wurde.

Kompetenz:

Aus psychologischer Sicht bezeichnen Kompetenzen die (nicht direkt beobachtbaren) Verhaltensdispositionen/Persönlichkeitseigenschaften eines einzelnen Menschen, die ihn in die Lage versetzen, Tätigkeiten/Handlungen erfolgreich und selbst organisiert auszuführen (Performanz). Kompetenzen – als komplexe Leistungsvoraussetzungen – verknüpfen auf spezifische Weise Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Gewohnheiten und Einstellungen, ermöglichen zielgerichtetes, erfolgreiches Handeln und werden im individuellen Entwicklungsprozess angeeignet und vervollkommnet. Aus pädagogischer Sicht sind Kompetenzen die anforderungs- und sachbezogene Verknüpfung von Fach- und Methoden-, Sozial- und Personalkompetenz. Mit dem Kompetenzbegriff sollen der Diskussion um aktuelle Bildungsziele und zentrale Bildungsaufgaben neue Impulse sowie den Bemühungen um eine veränderte Lernkultur, um „lebenslanges Lernen“ und der dafür notwendigen Befähigung die erforderliche grundlegende Orientierung und Fokussierung gegeben werden. Insbesondere geht es darum die Lernenden und ihre (individuellen) Lernprozesse konsequenter in den Blick schulischer Bildungsbemühungen zu nehmen. Um diese Orientierung zu verstärken wird oft auch vom kompetenzorientierten Unterricht und entsprechend von kompetenzorientierter Leistungsbewertung gesprochen.

Kooperative Lernformen:

Mit Kooperationsformen werden die verschiedenen Möglichkeiten der Interaktion beim Lernen der Schüler*innen beschrieben, die in vielfältiger Variation organisiert werden. Hauptformen sind Partnerlernen (zu zweit), Gruppenlernen (ab drei und mehr), Einzellernen. Während beim Einzellernen keine Kooperation mit anderen Schülern stattfindet, kommt es beim Partner- und Gruppenlernen darauf an, geeignete Lernaufgaben zu stellen, die arbeitsteilig bewältigt und zu einem gemeinsamen Ergebnis zusammengeführt werden können. Mitunter werden unterrichtliche Kooperationsformen auch als Sozialformen bezeichnet, die dann auch den Frontalunterricht einschließen. Diese Bezeichnung will betonen, dass bei kooperativen Lernprozessen das gemeinsame Lernen in unterrichtliche Gruppenprozessen zur Entwicklung sozialer und personaler Kompetenzen, zur individuellen Identitätsfindung und zur Verbesserung des sozialen Klimas in der Schule beiträgt. Sie berücksichtigt, dass Lernen, obwohl es letztlich individuell erfolgt, nur im sozialen Kontext geschieht. Somit ist kooperatives Lernen eine Grundlage selbstgesteuerten Lernens und erfüllt eine wichtige Aufgabe bei der individuellen Persönlichkeitsentwicklung.

Lehrplan:

Für die staatliche Organisation des schulischen Lernens, wie sie in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert etabliert ist, sind Bildungsvorstellungen und Lernanforderungen in Lehrplänen festgeschrieben und werden immer wieder den veränderten gesellschaftlichen Anforderungen an die Bildung der heranwachsenden Generation angepasst. Somit gehören Lehrpläne, neben Stundentafel und Prüfungsbestimmungen, zu den wichtigsten staatlich autorisierten Rahmenfestlegungen für den Schulunterricht. Sie sind entscheidende Instrumente zur staatlichen Steuerung schulischer Lernprozesse. Sie enthalten in der Regel allgemeine Erziehungs- und Bildungsziele und legen (unterschiedliche eng) die Ziele und Inhalte unterrichtlichen Lernens fest. Dies wir mitunter ergänzt durch Prinzipien oder Hinweise zur Unterrichtsgestaltung. Entsprechend der Struktur des Schulwesens gibt es solche Pläne für einzelne Schularten, Schulzweige, Unterrichtsfächer und Klassenstufen. Erarbeitet werden sie von staatlich berufenen Lehrplankommissionen, anschließend von den Kultusministerien der einzelnen Bundesländer als Verwaltungsvorschrift erlassen. Die Bezeichnungen Richtlinie, Rahmenplan o. ä. bringen dabei die verschiedenen Erwartungen an die Steuerwirkung der Lehrpläne zum Ausdruck.

Allein mit den Vorgaben der staatlichen Lehrpläne lässt sich noch kein Unterricht planen und gestalten. Hierzu sind Präzisierungen und Konkretisierungen auf schulischer Ebene und durch jede Lehrerin und jeden Lehrer für das jeweilige Unterrichtsfach, jede Klasse erforderlich, mit Blick auf die Absichten, Erfordernisse und Bedingungen der Einzelschule sowie auf den Entwicklungsstand und die notwendigen Bildungserfordernisse der Schüler*innen. Diese Aufgaben werden unter den Begriffen „Planung und Vorbereitung des Unterrichts“ subsumiert.

Leistungsbewertung:

Seit es schulisches Lernen gibt, erfolgen auch Überprüfungen und Rückmeldungen an die Schüler und Eltern zu den gezeigten schulischen Leistungen. Das geschieht auf vielfältige Weise durch schriftliche und mündliche Worturteile, Ziffernnoten, Berichte zum Lernfortschritt/verbale Leistungseinschätzung, aber auch durch das Lehrerverhalten im Lernprozess der Schülerinnen und Schüler. Am populärsten ist die Bewertung durch Noten oder Punkte (in der gymnasialen Oberstufe). Dieser Beurteilung liegt folgender Maßstab zugrunde:

  • Note 1 (sehr gut / 15–13 Punkte), wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
  • Note 2 (gut / 12-10 Punkte), wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
  • Note 3 (befriedigend / 9-7 Punkte), wenn die Leistung den Anforderungen im Allgemeinen entspricht.
  • Note 4 (ausreichend / 6-4 Punkte), wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
  • Note 5 (mangelhaft / 3-1 Punkte), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
  • Note 6 (ungenügend / 0 Punkte), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt und selbst Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Es ist anzunehmen, dass Leistungen auch künftig in allen Schularten mit Noten bzw. Punkten bewertet, allerdings zusätzlich verbal eingeschätzt werden. Diese verbale Leistungseinschätzung gibt es in Form von Bemerkungen zur Lernentwicklung, auf deren Grundlage individuelle Fördermaßnahmen festgelegt werden können. Das Nebeneinander von verbaler Leistungseinschätzung und Noten ermöglicht es den Lernenden, sich mit der Leistungsbeurteilung besser zu identifizieren und damit zu einer realen Selbsteinschätzung zu gelangen. Die Lehrer erhalten auf diese Weise die Möglichkeit zu mehr Differenzierung in der Einschätzung und zur kompetenzorientierten Leistungsbewertung (Siehe: Kompetenz).

Oberschule:

Die Oberschule in Sachsen umfasst die Klassenstufen 5-10 und vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung als Voraussetzung für eine berufliche Qualifizierung bzw. für den Übergang an andere weiterführende Schulen. Die Oberschule gliedert sich in einen Hauptschul- und einen Realschulbildungsgang.  Der Unterricht erfolgt in der Regel getrennt nach Klassenstufen oder unter bestimmten Bedingungen klassenstufenübergreifend. Ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Nach dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 und einer Abschlussprüfung kann bereits der Hauptschulabschluss erworben werden. Erfüllen die Lernenden darüber hinaus besondere Leistungsvoraussetzungen erwerben sie den qualifizierenden Hauptschulabschluss, der zum Wechsel in den Realschulbildungsgang berechtigt. Im Realschulbildungsgang am Ende der Klassenstufe 10 kann mit erfolgreicher Prüfung der Realschulabschluss erworben werden.

Oberste Schulaufsichtsbehörde:

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus ist die oberste Schulaufsichtsbehörde in Sachsen. Zu seinem Geschäftsbereich gehören mit dem Sächsischen Landesamt für Schule und Bildung und der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung zwei nachgeordnete Einrichtungen.

Primarstufe:

Im deutschen Schulsystem werden die Klassenstufen 1 – 4 als Primarstufe bezeichnet. In den meisten Bundesländern ist die Primarstufe identisch mit der Grundschule. In Berlin und Brandenburg umfasst die Grundschule allerdings auch die Klassenstufen 5 und 6, die in den übrigen Bundesländern zu den Schulformen der Sekundarstufe I gehören.

Projektunterricht:

Projektunterricht ist die aktive Beschäftigung und kooperative Bearbeitung eines komplexen Themas (Unterrichtsprojekt) über einen längeren Zeitraum. Ein solches Unterrichtsprojekt verlangt eine von Lehrer*innen und Schüler*innen gemeinsam geplante, selbstorganisierte, interdisziplinäre Auseinandersetzung mit realen Problemen, meist ein gemeinsames Zusammenwirke mit weiteren Beteiligten und dem übergeordneten Ziel, durch Präsentation von Ergebnissen einen konkreten Beitrag zur Bewältigung der ausgewählten Probleme zu leisten. Auf diese Weise soll beim schulischen Lernen mehr Lebensnähe, Problembewusstsein und interdisziplinäres Denken sowie durch das Kernelement der selbstbestimmten, selbstverantworteten Problembearbeitung Selbstständigkeit und Kooperationsbereitschaft entwickelt werden. Projektunterricht führt auf diese Weise zu einem veränderten Rollenverständnis sowohl von Schüler*innen als auch von Lehrer*innen, aber auch zu einer Aufhebung starrer Fächergrenzen und damit zu verbesserter Fachkompetenz.

Reformpädagogik:

Mit dem Begriff Reformpädagogik wird in erster Linie eine Epoche in der Geschichte der Pädagogik bezeichnet, die etwa von 1880 bis 1930 dauerte, in der zahlreiche Konzepte zur Veränderung der nicht mehr zeitgemäßen schulischen Bildung entwickelt und erprobt wurden, von denen viele bis zur Gegenwart Bestand haben. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts hatten sich Bildungsexperten Gedanken gemacht, wie sie Schule ausgehend vom Kind verbessern können. Statt eines auf die reine Wissensvermittlung angelegten Unterrichts suchten sie nach neuen Wegen der Bildung und Erziehung. Ihr Ziel war die bestmögliche individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes. So strebte beispielsweise der Vater des Kindergartens, Friedrich Fröbel, die ganzheitliche Entwicklung des Kindes an. Nach seiner Vorstellung sollten sich Kinder durch eigenes Handeln die Welt erschließen. Unmittelbar am Kind orientierte sich auch die Pädagogik von Maria Montessori. In der von ihr entwickelten Freiarbeit entscheiden die Kinder selbst über Art und Dauer ihrer Beschäftigung. Das Lernen in der Gemeinschaft rückte Peter Petersen mit seinem Jena-Plan in den Mittelpunkt. Seine rhythmisierte Wochenplanung und sein jahrgangsübergreifender Unterricht sind noch heute der Schlüssel für eine innovative Lernkultur. Damals führten diese alternativen Ideen zu eigenen Schulformen, sogen. “Freie Schulen“ (z.B. Waldorfschulen, Montessorischulen, Jena-Plan-Schulen, Freinet-Schulen, Landschulheime nach Hermann Lietz), neben den traditionellen staatlichen Schulen.

Mittlerweile hat eine erhebliche Diffusion reformpädagogischer Ideen und Ansätze in das staatliche Schulwesen stattgefunden. Dabei wurden sie zum Teil noch weiterentwickelt und an die veränderten Schulstrukturen und gesellschaftlichen Bildungsanforderungen angepasst. Deshalb bezeichnet der Begriff Reformpädagogik heute zum anderen auch alle aktuellen Bemühungen das traditionelle Schulsystem, die bisherige Unterrichts- und Lernkultur zu verändern (zu reformieren). In Sachsen orientieren sich bereits freie Schulen sowie die Nachbarschaftsschule in Leipzig und das Chemnitzer Schulmodell in ihren pädagogischen Konzepten an reformpädagogischen Ideen und entwickeln sie weiter. Beim längeren gemeinsamen Lernen werden auch die künftigen Gemeinschaftsschulen in Sachsen reformpädagogische Ansätze prüfen und für ihre Schulkonzepte umsetzen.

Schulform/Schulart:

Als Schulformen werden die verschiedenen Möglichkeiten zur Realisierung der allgemeinbildenden, berufsbildenden und vertieften allgemeinbildenden Schullaufbahnen bezeichnet, die sich in organisatorischer und curricularer (bezogen auf  die Lehrpläne) Hinsicht sowie in ihren Bildungsabschlüssen unterscheiden.

Die Schullandschaft in Deutschland ist vielfältig und variiert von Bundesland zu Bundesland, doch einige feste Säulen tragen das System. Das Bildungssystem in Deutschland sieht vor, dass alle Kinder zunächst die Grundschule besuchen. In der Regel erfolgt der Schuleintritt mit sechs Jahren. In den meisten Bundesländern umfasst die Grundschulzeit vier Schuljahre, in einigen Bundesländern dauert sie sechs Jahre. Nach dieser Zeit erfolgt der leistungsabhängige Schulwechsel in die Hauptschule, die Realschule oder ans Gymnasium. In Sachsen sind Haupt- und Realschule in der Oberschule zusammengefasst. Alternativ können Kinder in einigen Bundesländern auch eine Gesamtschule besuchen, in der sie in den meisten Fächern leistungsunabhängig gemeinsam unterrichtet werden.

Mittlerweile haben sich bereits neun Bundesländer (Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) entschieden, in allgemeinbildenden Bildungsgängen länger gemeinsames Lernen ohne äußere Fachleistungsdifferenzierung in Gemeinschaftsschulen zu ermöglichen, wenn auch diese Schulart in Hamburg, NRW und Bremen einen anderen Namen erhalten hat.

In einigen Bundesländern gibt es parallel zu den genannten Schultypen sogenannte Spezialschulen und Förderschulen bzw. Sonderschulen. Spezialschulen richten sich an hochbegabte Kinder, die hier ganz gezielt gefördert werden. Die Förderschulen sind für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gedacht, die aus verschiedenen Gründen weniger leisten können als andere Gleichaltrige. In der Regel werden diese Schulen von körperlich oder geistig behinderten Kindern besucht.

Neben den genannten Schularten gibt es in Deutschland die Möglichkeit, Kinder an einer alternativen Schulform, zum Beispiel einer Waldorfschule oder Montessorischulen anzumelden, es handelt sich dabei um Schulen mit reformpädagogischer Ausrichtung, die im deutschen Bildungssystem anerkannt sind (Siehe: Reformpädagogik).
Des Weiteren gibt es im zunehmenden Maße Privatschulen (Schulen in freier Trägerschaft), die in ihrer pädagogischen und weltanschaulichen Ausrichtung im Wesentlichen den staatlichen Schulen gleichen, aber ein Schulgeld erheben. Eine Privatschule muss vom jeweiligen Bundesland anerkannt und zugelassen werden, ehe sie den Betrieb eröffnen kann.

Schulprogramm:

Alle Schulen sind im Freistaat Sachsen gesetzlich verpflichtet, Schulprogramme zu erstellen. Schulprogramme dienen als Arbeitsgrundlage für eine systematische Schulentwicklung und für die kontinuierliche Überprüfung des Erreichten. Ein solches Gesamtkonzept enthält in der Regel

  • eine Beschreibung des aktuellen Entwicklungsstandes der Schule,
  • der Werte in Form von Leitsätzen, die das Zukunftsbild der Schule prägen,
  • die weiteren Entwicklungsziele der Schule als Orientierung für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und
  • für die schulische Entwicklung, einzuleitende Schritte, Verantwortlichkeiten und Termine zur Durchführung sowie
  • Maßnahmen und Schritte zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen und damit zur Einschätzung des Erreichens der Ziele.
Schulstufen:

Das Schulwesen ist nach Schulstufen aufgebaut, in denen mehrere Klassenstufen/Jahrgangsstufen bezüglich ihrer grundlegenden Bildungsziele zusammengefasst werden. Schulstufen sind im deutschen Schulsystem die Primarstufe (Klassenstufen 1-4), die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10) und die Sekundarstufe II (Klassenstufen 11-12/13).

Schulträger:

Schulträger der meisten öffentlichen Schulen sind die Landkreise und Kommunen (Gemeinden). Für einige Schulen in Landesträgerschaft tritt das Staatsministerium für Kultus als Schulträger auf. Der Schulträger hat die sächlichen Kosten der Schule zu tragen und ist berechtigt und verpflichtet, Schulen in öffentlicher Trägerschaft einzurichten und fortzuführen, wenn ein öffentliches Bedürfnis hierfür besteht. Ein öffentliches Bedürfnis besteht, wenn entweder die Mindestschülerzahlen für den Schulstandort zum Unterrichtsbeginn erreicht werden oder das Landesschulgesetz eine Ausnahme zulässt. Bei der Einrichtung, Änderung, Aufhebung und bei der Unterhaltung der Schulen wirken der Schulträger und der Freistaat Sachsen nach den Vorschriften des Schulgesetzes zusammen. Die Gemeinden und Landkreise verwalten die ihnen als Schulträger obliegenden Angelegenheiten als Pflichtaufgaben. Dazu gehört: Er errichtet die Schulgebäude und Schulräume, stattet sie mit den notwendigen Lehr- und Lernmitteln aus und stellt die sonstigen erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung. Er unterhält sie in einem ordnungsgemäßen Zustand. Er bestellt in Abstimmung mit den Schulleitungen die Mitarbeiter*innen, die nicht im Dienst des Freistaates Sachsen stehen.

Träger der notwendigen Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Ersatzschulen ist der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt, in dessen oder in deren Gebiet sich die Schule befindet.

Sekundarstufe I:

Diese Schulstufe umfasst die Klassenstufen 5 – 10 der allgemeinbildenden Schulen und reicht damit bis zum mittleren Schulabschluss (Haupt-, qualifizierender Haupt- und Realschulabschluss). In Sachsen kann diese Schulstufe in den Oberschulen, Abendoberschulen oder Gymnasien absolviert werden.

Sekundarstufe II:

Die Sekundarstufe II umfasst in der Regel die Klassenstufen 11 bis 13, wird auch als gymnasiale Oberstufe bezeichnet und führt bei Erfolg zum Abitur (allgemeine Hochschulreife). Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine Einführungsphase (Klassenstufe 11) und eine Qualifizierungsphase (Klassenstufen 12 und 13). Es gibt Bundesländer, die sich für eine zweijährige gymnasiale Oberstufe (G 8) entschieden haben, und andere, die eine dreijährige gymnasiale Oberstufe (9) favorisieren. In Sachsen gilt die Klassenstufe 10 als Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe, so dass die eigentliche gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufen 11 und 12 umfasst. Auch die berufsbildenden Schulen, das Abendgymnasium und das Kolleg gehören zur Sekundarstufe II. In Beruflichen Gymnasien gibt es auf dem Weg zum Abitur auch in Sachsen eine Jahrgangsstufe 13.

Selbstorganisiertes Lernen:

Deutschen Bildungsinstitutionen, insbesondere der Schule, wird vorgeworfen, in der verlangten Entwicklung hin zu selbstbestimmtem Lernen noch Nachholbedarf zu haben, denn zu sehr werde das Individuum durch Stoffpläne, Lehrplanziele und Leistungsbewertungen zum weitgehend fremdbestimmten Lernen veranlasst oder gezwungen. Schulisches Lernen wird allerdings auch in Zukunft von bildungspolitischen Zielen und Vorstellungen der jeweiligen Gesellschaft bestimmt sein. Um dieser Kritik zu begegnen, wurden und werden immer noch unter der Überschrift „Selbstorganisiertes Lernen“ Lernkonzepte für individuelles und kooperatives Lernen entwickelt, das sich im Rahmen von Bildungsinstitutionen realisieren lässt und auf zunehmende Selbstorganisation der Lernenden im Lernprozess hin ausgerichtet ist. Man erhofft sich dadurch eine Stärkung der individuellen Selbständigkeit durch den Aufbau von Methoden- und Lernkompetenzen, die Schaffung einer sozialen Lernstruktur bei der Abstimmung von Einzel- und Gruppenarbeit, eine Vertiefung des Wissens und Könnens durch Vernetzung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen, und eine Erhöhung der Selbstverantwortung für den eigenen Lernprozess (Stangl, http://lexikon.stangl.eu/7015/selbstorganisiertes-lernen/2018-09-07).

Mittlerweile gibt es mehrere Begriffe, die dafür synonym verwendet werden, im Kern in etwa das gleiche Anliegen bezeichnen: selbstgesteuertes, selbstbestimmtes, selbstverantwortliches, selbstständiges, selbstreguliertes Lernen. Stets geht es um folgende Ziele:

  • Stärkung der individuellen Selbständigkeit durch den systematischen Aufbau von Methoden- und Lernkompetenzen;
  • Schaffung einer sozialen Lernstruktur durch die Abstimmung von Einzel- und Gruppenarbeit;
  • Vertiefung des Wissens und Könnens durch Vernetzung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen im Sinne zielorientierter Lernarrangements;
  • Erhöhung der (Selbst-) Verantwortung für das eigene Lernen;
  • Vermittlung und Beurteilung von Projektkompetenz im Rahmen von Themen- und Lernfeldern.
Stundentafel:

In einer Stundentafel wird durch die Schulverwaltung – in Deutschland durch die Kultusministerien – die Anzahl der Unterrichtsstunden festgelegt, die in den verschiedenen Schularten und Klassen- bzw. Jahrgangsstufen auf die jeweiligen Unterrichtsfächer entfallen. Projektunterricht, fächer- und jahrgangsübergreifendem Unterricht können durchaus zeitweilig zu Abweichungen von der Zuordnung der Unterrichtsstunden zum einzelnen Fach führen, so dass sich die Stundentafel auf das gesamte Schuljahr bezieht.