Pressemitteilung | 22. Mai 2019 | Bündnis Gemeinschaftsschule in Sachsen
70 JAHRE GRUNDGESETZ
+++ Direkte Demokratie modernisieren +++ Hürden der Volksgesetzgebung senken +++ Online-Abstimmung ermöglichen +++

Anlässlich der heutigen aktuellen Debatte „70 Jahre Grundgesetz: Ein Grund zu feiern? Ein Grund zu kämpfen!“ im Sächsischen Landtag erklärt Burkhard Naumann, Koordinator des Bündnisses „Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen“:

„Auch wir lassen das Grundgesetz am morgigen 23. Mai hochleben. Garantiert doch Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und sie vom Volk in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird.“

„Auch wenn sich die konkreten Regelungen der Volksgesetzgebung aus der Sächsischen Verfassung ergeben, ist es nach 70 Jahren Grundgesetz höchste Zeit für moderne direktdemokratische Elemente“, fordert Naumann. „Gerade im Endspurt zu unserem derzeit laufenden Volksantrag merken wir, dass die sächsische Volksgesetzgebung nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist. Das Verfahren der Unterschriftensammlung sowie der Unterschriftenbestätigung durch die Kommunen ist zu langwierig und kompliziert. So entstehen unnötige Hürden.“

„In der digitalen Welt sollte auch die Volksgesetzgebung im 21. Jahrhundert ankommen: Online unterschreiben zu können oder online bestätigen zu lassen, wären ein immenser Fortschritt“ meint Naumann. „Aber auch die Möglichkeit, lediglich eine Sachfrage mit Begründung anstatt eines komplett selbst erarbeiten Gesetzentwurfes zur Abstimmung stellen zu können, würde Hürden senken.“

„Wenn mehr als 15 Jahre lang in Sachsen keine Initiative vom Volk ausging, ist offensichtlich, dass in Sachen Volksgesetzgebung nicht alles in Ordnung ist“, mahnt Naumann. „Abseits der bildungspolitischen Fragestellungen sind wir gern bereit, auch zum Aspekt der direkten Demokratie und zu einer Modernisierung der sächsischen Volksgesetzgebung miteinander ins Gespräch zu kommen.“

Hintergrund:
Ziel des Bündnisses „Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen“ ist es, durch Unterschriftensammlung zum Volksantrag eine Änderung des Schulgesetzes sowie des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft herbeizuführen. Die Gemeinschaftsschule soll als zusätzliche Schulart in Sachsen ermöglicht werden. Für die Sammlung stützt sich das Bündnis auf eine Reihe von Unterschriftenbüros, von denen aus die offiziellen Bögen – nur diese werden anerkannt – verteilt und wieder eingesammelt werden. Weitere Informationen unter www.gemeinschaftsschule-in-sachsen.de.

Derzeit liegen 35.757 bestätigte Unterschriften zum Volksantrag vor. Ziel ist den Volksantrag noch in dieser Legislatur an den Landtagspräsidenten zu übergeben.