+++ Die Gemeinschaftsschule kommt, aber mit hohen Hürden +++ Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beschlossen +++ Volksantrag gilt damit als abgelehnt +++

Heute hat die Landtagsmehrheit eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen und damit die Gemeinschaftsschule als zusätzliche Schulart eingeführt. Der Volksantrag „Gemeinschaftsschule in Sachsen – länger gemeinsam lernen“ (Landtags-Drucksache 7/522) wurde allerdings durch die Koalition verändert (Landtags-Drucksache 7/3000) und gilt damit als abgelehnt.

Die Vertrauenspersonen Doreen Taubert und Burkhard Naumann erklären: „Es ist gut, dass die Gemeinschaftsschule endlich ins Schulgesetz kommt. Dafür haben viele Menschen lange gekämpft. Ohne den Volksantrag wäre es nicht dazu gekommen. Aber es ist ein herber Schlag, dass die Koalition diese neue Schulart so stark einschränkt. Der Volksantrag in seiner Originalfassung war bereits ein Kompromiss, den viele sachkundige Akteure über einen längeren Zeitraum basisdemokratisch erarbeitet haben. Es wäre besser gewesen, wenn der Landtag ihn angenommen hätte. Das hätte auch ein wichtiges Signal an die demokratische Zivilgesellschaft sein können.“

Die verpflichtende Größenvorgabe für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule werde für viele Initiativen das Aus bedeuten, kritisieren Taubert und Naumann. „Durch die von der Koalition beschlossenen Hürden werden sich nur wenige Schulen auf den Weg machen können.“ Die Staatsregierung stehe jetzt in der Verantwortung, Gründungsinitiativen nach Kräften zu unterstützen. Längeres gemeinsames Lernen müsse überall in Sachsen eine reale Chance bekommen, so Doreen Taubert. „Als Lehrerin geht es mir neben den fachlichen Leistungen vor allem um das Leben von Werten. Die spielen in unserem Schulsystem bisher eher eine untergeordnete Rolle. An einer Gemeinschaftsschule bekommen Werte des Miteinanders einen zentralen Platz im Schulalltag. Es bleibt das Ziel, dass alle Kinder über die 4. Klasse hinaus gemeinsam lernen können.

Das Bündnis wird in der kommenden Woche bei einer Pressekonferenz über sein weiteres Vorgehen informieren. Thema werden auch die praktischen Erfahrungen mit den sächsischen Regularien für die Volksgesetzgebung sein. „Die derzeitige Volksgesetzgebung bremst Bürgerbeteiligung aus“, so Burkhard Naumann. „Die Rechtslage muss dringend modernisiert werden, um weitere Initiativen zu stimulieren.“

Hintergrund:

Ziel des Bündnisses ist es, eine Änderung des Schulgesetzes sowie des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft herbeizuführen. 50.120 Menschen unterzeichneten den Volksantrag. Weitere Informationen unter www.gemeinschaftsschule-in-sachsen.de.