DAS BÜNDNIS „GEMEINSCHAFTSSCHULE IN SACHSEN“ STELLT FEST:

Nach mehr als 15 Jahren hat wieder eine Gesetzgebungsinitiative aus der Bevölkerung den Landtag erreicht und dort Widerhall gefunden. Mehr als 50.000 Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrer Unterschrift einen wichtigen bildungspolitischen Fortschritt eingefordert. Es ist also gelungen, Längeres gemeinsames Lernen, das von einer Mehrheit der Sächsischen Bevölkerung befürwortet wird, in die politische Debatte zu bringen und damit ein wesentliches Thema im sächsischen Landtagswahlkampf 2019 zu setzen. Folgerichtig war die Einführung von Gemeinschaftsschulen ein zentraler Gesprächspunkt während der Koalitionsverhandlungen. Dies wäre ohne den Volksantrag nicht möglich gewesen. Den gefundenen Kompromiss hielten die Koalitionspartner in einer Vereinbarung zum Koalitionsvertrag fest. Mit einer Änderung des Schulgesetzes wird die Gemeinschaftsschule als zusätzliche Schulart grundsätzlich ermöglicht. All das wertet das Bündnis als einen großen Erfolg, für den viele Engagierte lange und hart gerungen haben. Darauf dürfen wir stolz sein.

Getrübt wird die Freude durch den Blick auf die Detailregelungen, welche die Koalitionspartner vereinbart haben. Die CDU hat für ihr Zugeständnis zur Einführung der Gemeinschaftsschule auf Basis des Volksantrags einen sehr hohen Preis eingefordert. Die Gründung von Gemeinschaftsschulen soll nicht, wie vom Bündnis angestrebt, auf niedrigschwellige und unbürokratische Weise überall dort, wo alle Beteiligten dies wollen, ermöglicht werden. Vielmehr wird sie mit Hürden versehen, die eine vor Ort gewollte Schulgründung deutlich erschweren oder teilweise unmöglich machen. Die Verantwortung für diese vertanen Chancen liegt bei der CDU. Weitere Verbesserungen müssen in Zukunft erneut demokratisch erstritten werden.

Finden die in den Koalitionsverhandlungen vereinbarten wesentlichen Änderungen anunserem Gesetzentwurf eine Mehrheit im Landtag, würde der Volksantrag als abgelehnt gelten. Das hielten wir mit Blick auf die demokratische Kultur in Sachsen für ein schlechtes Signal. Der Gesetzentwurf, den der Landtag dann beschließen würde, wäre ein anderer als der ursprüngliche Volksantrag. Unser Volksantrag ist von Fachleuten verfasst, wohl durchdacht und bedarf keiner Änderung. Am Ende bleibt in jedem Fall, dass durch das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger das Längere gemeinsame Lernen und die Gemeinschaftsschule in Sachsen grundsätzlich erkämpft werden konnten. Gemeinsam mit Schulträgern und interessierten Schulen werden wir die Verwirklichung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen unterstützen.

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