+++ Koalitionspartner verständigen sich auf längeres gemeinsames Lernen +++ Gemeinschaftsschule in Sachsen kommt +++ Änderungen müssen gut begründet sein – Bündnis gesprächsbereit +++

Der Volksantrag des Bündnisses „Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen“ war ein wichtiger Impuls für die Koalitionsverhandlungen. CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben sich nun grundsätzlich darauf verständigt, das längere gemeinsame Lernen zu ermöglichen. Die Gemeinschaftsschule von Klasse 1 bis 12 kommt. „Dies ist ein wichtiger Schritt für die Bildungslandschaft in Sachsen, über den wir uns freuen. Mehr als 50.000 Bürgerinnen und Bürger haben klar bekundet, dass sie sich längeres gemeinsames Lernen wünschen. Der Dank gilt insbesondere denen, die unermüdlich gesammelt haben. Für uns als Bündnis ist dies Ansporn für die weitere Arbeit“, so Doreen Taubert, Vertrauensperson des Volksantrages.

Allerdings haben sich die Koalitionspartner auf Änderungen am Gesetzestext des Volksantrages verständigt. „Dass die CDU den Volksantrag nicht eins zu eins mittragen will, kommt für uns nach deren Landesparteitag nicht überraschend.Unser Gesetzentwurf ist von Fachleuten verfasst und wohl durchdacht, deshalb müssen etwaige Änderungen gut begründet sein. Wir stehen für Gespräche gern bereit. Klar ist: Das Grundanliegen des längeren gemeinsamen Lernens darf nicht ausgehöhlt werden. Die Gemeinschaftsschule von Klasse 1 bis 12 soll ohne Hürden eingeführt werden. An den Beratungen und der Debatte im Landtag werden wir uns gern beteiligen. Wir gehen davon aus, bald mit der Koalition ins Gespräch zu kommen, um mögliche Änderungen im Detail prüfen zu können“, ergänzt Burkhard Naumann, Koordinator des Bündnisses und stellvertretende Vertrauensperson des Volksantrages.

LINKE, Grüne und SPD unterstützen das Bündnis und beteiligten sich neben Gewerkschaften, Sozialverbänden, Vereinen, Studierenden-, Eltern- und Schülervertretungen an der Unterschriftensammlung.

Auszug aus dem Koalitionsvertrag von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und SPD
Ermöglichung von Gemeinschaftsschulen

Wir werden den mit dem Volksantrag vorgelegten Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren zügig, vollständig und in Abstimmung mit den Vertrauenspersonen des Volksantrages beraten und die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen ermöglichen.

Gemeinschaftsschulen können dort eingerichtet werden, wo der gemeinsame Wille des Schulträgers, der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler dazu besteht. Mit differenzierten Regelungen für große und kleine Schulstandorte sichern wir die Bildungsqualität und gewährleisten die Stabilität unseres Schulnetzes. Zu diesem Zweck ermöglichen wir die Sächsische Gemeinschaftsschule von Klasse 1 bis 12. Außerhalb der Ober- und Mittelzentren können sich Oberschulen das besondere pädagogische Profil „Längeres gemeinsames Lernen“ geben – und sich damit zur Oberschule+ entwickeln, welche die Klassenstufen 1 bis 10 umfasst.

Im Dialog mit den Vertrauenspersonen des Volksantrags werden wir einen entsprechenden Änderungsantrag erarbeiten.“