Anlässlich der heute erschienen Statements des Sächsischen Lehrerverbandes und von Professorin Dr. Stanat erklären Vertreterinnen und Vertreter des Bündnisses „Gemeinschaftsschule in Sachsen“:

Der Sächsische Lehrerverband sollte langsam beginnen, den Willen von 50.120 Bürgerinnen und Bürger aus Sachsen ernst zu nehmen, anstatt fortwährend falsche Behauptungen zu wiederholen oder einen vermeintlichen Wählerauftrag zu proklamieren“, erklären Yvonne König, Vorsitzende des Kreiselternrates Leipziger Land, und Martin Raschke, Vorsitzender des Kreiselternrates Dresden. „Beim Volksantrag steht das längere gemeinsame Lernen über Klasse 4 hinaus im Fokus. Wir verzichten auf eine Bildungsempfehlung und differenzieren erst in höheren Klassen, wenn es um das abschlussbezogene Lernen geht. Das ist und war der Wunsch vieler Eltern, dem durch das optionale Modell nachgekommen werden kann.“

„Mit der Einführung von Gemeinschaftsschulen als zusätzliche Schulart wird auch ein Beitrag zur Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität geleistet werden. Schließlich muss zur Einrichtung ein Schulprogramm mit pädagogischem Konzept entwickelt werden, hinter dem sich Lehrer, Eltern, Schüler und Schulträger versammeln“, stellt Burkhard Naumann, Koordinator des Bündnisses, abermals klar.

„Die IQB-Studie hat die Schulstruktur nicht untersucht, folglich kann man keine Schlüsse daraus ziehen“, erläutert Professor Dr. Wolfgang Melzer, Mitglied des Bündnisses. „Die IQB-Studie belegt, dass die Gestaltung des Unterrichts – also der Umgang mit Störungen, mit Fehlern, die Schülerorientierung – entscheidend für den schulischen Erfolg ist. Genau dem widmet sich der Volksantrag zum Längeren gemeinsamen Lernen. Und wer behauptet, dass mit Gemeinschaftsschulen alles schlechter wird, sollte die IQB-Studie nochmals genauer betrachten: Die Leistungen in Mathematik in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg und NRW haben sich verbessert. Das sind alles Länder mit Gemeinschaftsschulen.“

 

Hintergrund:
Das Bündnis „Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen“ will per Volksantrag eine Änderung des Schulgesetzes sowie des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft erreichen. Die Gemeinschaftsschule soll als zusätzliche Schulart möglich werden. Der Volksantrag wurde am 16. August 2019 mit 50.120 bestätigten Unterschriften an den Landtagspräsidenten übergeben. Informationen erhalten Sie unterwww.gemeinschaftsschule-in-sachsen.de. Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.gemeinschaftsschule-in-sachsen.de/faq zu finden.