+++ Landtagspräsident erklärt den Volksantrag für formal zulässig +++ Bündnis erwartet sachliche Debatte +++ 50.120 Bürgerinnen und Bürger unterstützen zusätzliche Schulart +++

Der Volksantrag des Bündnisses „Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen“ ist formal zulässig. Das hat der Präsident des Sächsischen Landtages, Dr. Matthias Rößler, heute dem Bündnis mitgeteilt. Doreen Taubert, Vertrauensperson des Volksantrages, erklärt: „Wir freuen uns über diese Entscheidung, die den Weg für eine ordnungsgemäße Beratung unseres Antrages im Landtag freimacht. Mehr als 50.000 Wählerinnen und Wähler haben ihren klaren Willen bekundet, dass sie sich die Gemeinschaftsschule als zusätzliche Schulart wünschen. Wir blicken mit Spannung auf die Koalitionsverhandlungen und deren Ausgang hinsichtlich des Umgangs mit dem Volksantrag. Für die Beratungen im Landtag erwarten wir eine sachliche Debatte. Wir sind bereit, uns daran zu beteiligen.“

CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD hatten in ihrem Sondierungsergebnis vereinbart, „eine fristgerechte, geordnete und vollständige parlamentarische Behandlung“ des Volksantrages sicherzustellen. Als „gemeinsames Ziel“ wurde festgehalten, „in möglichen Koalitionsverhandlungen einen Weg zu erarbeiten, wie das Anliegen des Volksantrages zur Einführung von Gemeinschaftsschulen im leistungsfähigen sächsischen Schulsystem integriert werden kann.“

LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD unterstützen das Bündnis und beteiligten sich neben zahlreichen weiteren Partnerinnen und Partnern an der Unterschriftensammlung.

Hintergrund:
Das Bündnis „Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen“ will per Volksantrag eine Änderung des Schulgesetzes sowie des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft erreichen. Die Gemeinschaftsschule soll als zusätzliche Schulart möglich werden. Der Volksantrag wurde am 16. August 2019 mit 50.120 bestätigten Unterschriften an den Landtagspräsidenten übergeben. Informationen erhalten Sie unter www.gemeinschaftsschule-in-sachsen.de. Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.gemeinschaftsschule-in-sachsen.de/faq zu finden.